*** News-Ticker ***

Interessenten

ESA/MSA/ABITUR – Aufnahmevoraussetzungen und Ausnahmen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht? Sie sind sich nicht sicher?

Hier sind weitere Informationen.


ü  in Hamburg wohnen

  • Ein Aufenthaltstitel in Hamburg ist dem Wohnsitz gleichgestellt.

Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber hier arbeiten, können Sie aufgenommen werden. Bedingung: Sie können vom Hamburger Arbeitsplatz keine Schule in Ihrem Land pünktlich erreichen. → Beantragen Sie mit Ihrer Bewerbung formlos die „Arbeitsplatzregelung“.  Fügen Sie die notwendigen Informationen bei. Bedenken Sie aber: Wir können Sie nur aufnehmen, wenn es noch einen freien Schulplatz gibt. Hamburger:innen gehen vor.

 


ü  Seit 2 Jahren oder länger an keiner allgemeinbildenden Schule (z.B. Stadtteilschule)

Das heißt, Sie hatten Ihren letzten Schultag am 31.01.2021 oder früher (also zum Beispiel 06.07.2020, 2019 …)

  • Ausnahme: Sie haben bereits Ihren ESA / MSA an einer Abendschule gemacht: Sie müssen nicht 2 Jahre warten, bevor Sie sich für den nächst höheren Bildungsgang anmelden.

 ü  Seit 2 Jahren oder länger an keiner beruflichen Vollzeitschule; berufliche Teilzeitschulen sind erlaubt

  • Sie haben z.B. eine betriebliche Ausbildung im Einzelhandel, bei einer Ärztin, beim Frisör oder in einem anderen Betrieb abgebrochen oder erfolgreich beendet? Sie können sich bewerben, der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen.
  • Sie haben eine vollqualifizierende berufliche Schule abgeschlossen? Sie können sich bewerben, der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen.

 überufstätig sein ODER Familienhaushalt führen

Berufstätig sein heißt:

  • ­gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • ­anderes Dienstverhältnis / selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungspflichtigen Umfang
  • ­angerechnet werden: Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes
  • ­Nur für ESA/MSA: auch geringfügig entlohnte Beschäftigung (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)
  • ­Nur bei Aufenthaltstitel: Wenn Sie nicht arbeiten dürfen, schreiben Sie das in die Bewerbung. Sie können von Berufstätigkeit befreit werden. 

Familienhaushalt führen heißt: mindestens 1 Kind erziehen / eine pflegebedürftige Person versorgen. → Bringen Sie Nachweise bei, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes bzw. die Bescheinigung über Pflegetätigkeit.

Nichts trifft zu?

Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Berufstätigkeit“ (APO Ca2B § 4 (4)).
→ Weisen Sie „besondere biographische Umstände“ (z.B. chronische Krankheit, Flucht…) nach.
→ Erklären Sie, warum Sie gerade unsere Schule für Ihre berufliche Zukunft brauchen. 
 
 

ü Deutsch können

Für ESA: Sie machen bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten). Vielleicht müssen Sie einen Vorkurs Deutsch besuchen. Erst dann kommen Sie in eine ESA-Klasse.

Für MSA: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten).

Für (Fach)ABITUR: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten).

 

Für ESA/MSA/(Fach)ABITUR:

Falls Sie Ihre Schulzeit verkürzen möchten, werden im Eignungstest neben Deutsch auch Englisch und Mathematik getestet (insgesamt ca. 140-200 Minuten). 

 


Nur FACHABITUR/ABITUR

ü  2-Jährige Berufstätigkeit ODER Berufsausbildung heißt:

  • siehe ‚Berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen‘
  • ­Berufsausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule
  • ­bis zu 12 Monate Arbeitslosigkeit können angerechnet werden
    → Legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei, z.B. eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung.